Sachspenden
Möchten Sie etwas Gutes tun und gleichzeitig Platz in deinem Zuhause schaffen? Dann sind Sie hier genau richtig! Durch Ihre Sachspenden an unsere Gebrauchtwarenhäuser unterstützen Sie nicht nur Menschen in Not, sondern tragen auch aktiv zum Umweltschutz bei. Jede Spende zählt und macht einen großen Unterschied.
Was kann ich denn spenden?
Grundsätzlich nehmen wir an:
Wir freuen uns über alle Sachspenden. die Waren sollten in einem gut erhaltenen Zustand sein. Aus Sicht der KGO (karitativ-gemeinnützige Organisationen) bedeutet "gut erhalten" wenn sie in Ordnung bzw. intakt sind, unabhängig von Geschmack oder Trend.
Wie kann ich spenden?
Sachspenden können zu den Öffnungszeiten direkt bei unseren Gebrauchtwarenhäusern abgegeben werden. Können Sie Möbel nicht selbst anliefern bieten wir einen Abholservice an.
Folgende Waren können wir leider nicht annehmen:
- Reifen
- Farben und Lacke
- Gasbetriebene Geräte
- Autobatterien
- Medien mit pornografischem und/oder rechtswidrigem Inhalt
- selbst produzierte CDs, DVDs, etc.
- verschmutzte Matratzen, Federbetten und Kissen
- Röhrenfernseher
- Analoge Receiver
- Drucker und Druckerpatronen
- Kühlschränke welche älter als 10 Jahre sind.
Wie funktioniert der Abholservice?
1. Anfrage
Sie schicken uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und Bilder der Möbel.
Unsere Tourenplanung nimmt anschließend Kontakt zu Ihnen auf.
E-Mail: [email protected]
2. Angebot
Ist Ihre Sachspende geeignet erhalten Sie ein Angebot von unserer Tourenplanung mit einem Terminvorschlag. Nach Ihrer Zustimmung wird der Termin fixiert und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Kosten:
Der Abholservice ist eine Dienstleistung. Für diese berechnen wir eine kleine Gebühr.
Die Gebühr setzt sich wie folgt zusammen:
Anfahrtspauschale:
bis 5 Km: 20 €
bis 15 Km: 30 €
bis 25 Km: 40 €
Zeitaufwand:
Jede angefangene 30 min. 10 € pro Mann.
Die Anfahrtszeit wird hierbei natürlich nicht berechnet. Lediglich die Zeit bei Ihnen vor Ort zählt zur Berechnung.
Bitte beachten Sie:
Da Mängel auf Bildern oft nicht erkannt werden können, entscheiden die Fahrer beim Abholtermin vor Ort, ob die gespendeten Waren tatsächlich für die Gebrauchtwarenhäuser geeignet sind.
Die Anfahrtspauschale wird unabhängig von dieser Entscheidung erhoben und muss bezahlt werden. Lediglich der Arbeitsaufwand wird bei Ablehnung der Mitnahme nicht berechnet.
Bei Abholung von Küchen muss die Spültischarmatur, die Spülmaschine und der Herd abgeschlossen sein. Nischenrückwände werden von uns nicht abmontiert.
Entsorgungen, Entrümpelungen sowie Umzüge können von uns nicht durchgeführt werden.